Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1557/0 ist bereits bebaut und wurde vom Vermessungsamt neu vermessen und geteilt. Die neue Fl.Nr. lautet 1557/6


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses“ Fl.Nr. 1557/6, der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.