Sitzung: 19.11.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Der Bauantrag wurde als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ An der Halde“
Im Bebauungsplan wurde das Baugebiet gem. § 4 BauNVO – Allgemeines Wohngebiet – ausgewiesen.
§ 4 BauNVO besagt, dass allgemeine Wohngebiet vorwiegend dem Wohnen dienen, es können aber auch Ausnahmen zugelassen werden (sonstige nichtstörende Gewerbetriebe)
In § 13 BauNVO heißt es, dass Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, in den Baugebieten nach §§ 2 – 9 Bau NVO zulässig sind.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Vorhaben „Nutzungsänderung vom privaten
Arbeitszimmer in eine Praxis für Osteopathie und Physiotherapie“ Fl. Nr. 504/12
der Gemarkung Kleinkötz die Genehmigung wird im
Genehmigungsfreistellungsverfahren erteilt.