Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Der Bauantrag wurde als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ An der Halde“

 

Im Bebauungsplan wurde das Baugebiet gem. § 4 BauNVO – Allgemeines Wohngebiet – ausgewiesen.

 

§ 4 BauNVO besagt, dass allgemeine Wohngebiet vorwiegend dem Wohnen dienen, es können aber auch Ausnahmen zugelassen werden (sonstige nichtstörende Gewerbetriebe)

 

 In § 13 BauNVO heißt es, dass Räume  für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, in den Baugebieten nach §§ 2 – 9 Bau NVO zulässig sind.

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Vorhaben „Nutzungsänderung vom privaten Arbeitszimmer in eine Praxis für Osteopathie und Physiotherapie“ Fl. Nr. 504/12 der Gemarkung Kleinkötz die Genehmigung wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren erteilt.