Sitzung: 27.01.2020 Stiftungsrat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Im Jahr 2018 beträgt die Stiftungseinlage der Bürgerstiftung 11.700,00 €. Im Kalenderjahr 2018 wurde ein Ertrag in Höhe von 178,81 € erzielt und Spenden in Höhe von 300,00 € vereinnahmt. Nach Abzug aller Kosten und Rücklagen verbleibt ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 395,29 € zuzüglich der Spende der Sparkasse von 2,65 €.
Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 397,94 €.
Hinweis:
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg weist in ihrem Schreiben vom 18.10.2012 daraufhin, dass eine Gemeinde Gelder für eine Stiftung nach dem Grundsatz „keine Ausgabe ohne Aufgabe“ (vgl. Art. 61 Abs. 2 und Art. 75 Abs. 3 GO) nur ausgeben darf, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben dient (vgl. Art. 83 Abs. 3 Satz 12 BV, Art. 57 Abs. 1 GO).
Beschluss:
Die
Gesamtausschüttung 2018 in Höhe von 397,94 € wird wie folgt aufgeteilt:
200,00 €
für die Kinderfeuerwehr und 197,94 € wird für den Aufbau des Spielplatzes
am Bolzplatz verwendet.