Sitzung: 03.12.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Gemäß Art. 8 BayStrWG ist ein Weg einzuziehen, wenn er seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Flur-Nr. 2497/0 der Gemarkung Großkötz ist als öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet, in der Natur allerdings nicht mehr vorhanden.
Der Feldweg diente bislang zur Erschließung der Hinterliegergrundstücke. Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke neu vermessen, so dass der Feldweg keine Grundstücke mehr erschließt. Eine Einziehung des Feldweges ist somit möglich.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen vorgebracht werden
Nach dem Einzug hat die Gemeinde vor, die Fläche zu veräußern
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beschließt die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges
Flur-Nr. 2497 Gemarkung Großkötz. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich
bekanntzugeben.