Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß Art. 8 BayStrWG ist ein Weg einzuziehen, wenn er seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Flur-Nr. 2497/0 der Gemarkung Großkötz ist als öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet, in der Natur allerdings nicht mehr vorhanden.

Der Feldweg diente bislang zur Erschließung der Hinterliegergrundstücke. Zwischenzeitlich wurden die Grundstücke neu vermessen, so dass der Feldweg keine Grundstücke mehr erschließt. Eine Einziehung des Feldweges ist somit möglich.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen vorgebracht werden

 

Nach dem Einzug hat die Gemeinde vor, die Fläche zu veräußern


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 2497 Gemarkung Großkötz. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekanntzugeben.