Sitzung: 03.12.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Nach Billigung des Planungsentwurfes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung und
das Ingenieurbüro Kling Consult werden beauftragt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen
Auslegung und Einstellung der Planunterlagen in das Internet sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.