Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach Billigung des Planungsentwurfes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Beschluss:

Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Kling Consult werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und Einstellung der Planunterlagen in das Internet sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.