Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Planungsbüro Kling Conult, vertreten durch Herrn Mayer, stellt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ulmer Str./Emmenthaler Weg“ vor.

 

Die Planung enthält folgende Eckpunkte:

Erweiterung Geltungsbereich:

-       Der Geltungsbereich wurde nach Osten erweitert, um die bisherige „öffentliche Grünfläche – Sukzessionsfläche“ als „Wohnbaufläche“ darzustellen.

 

Festsetzungen „allg. Wohngebiet“

-       Der Bebauungsplan weist die Fläche als allgemeines Wohngebiet aus. Im nordwestlichen Bereich wird eine Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,3 festgesetzt, im östlichen Bereich wird diese auf 0,4 erhöht. Damit soll eine Abstufung zum Ortsrand erreicht werden.

 

Streichung Vorbehaltsfläche:

-       Die mittlere Vorbehaltsfläche für eine künftige Erschließung der westlich angrenzenden Flächen wurde gestrichen.

 

Baugrundstück:

-       Der Entwurf sieht 22 Bauplätze vor.

 

Gestaltung/Maß baul. Nutzung:

-       Für WA1 (Bereich westl. der Erschließungsstraße und 3 Grundstücke im Norden) sind nur Einzelhäuser vorgesehen.

-       Für WA2 (östl. der Erschließungsstraße) sind Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Das besprochene mögliche höhere Maß der baul. Nutzung ergibt sich aus höherer GFZ und GRZ. Eine Erhöhung der Geschosszahl könnte ggf. Konflikte mit der Nachbarschaft hervorrufen und ist nicht zwingend erforderlich. Daher wurden 2 Geschosse als Höchstmaß beibehalten.

-       Die textl. Festsetzung bzgl. zulässiger Wohnungen pro Wohngebäude sieht für Doppelhäuser 2 WE pro Doppelhaushälfte vor, sodass insgesamt 4 WE pro Grundstück untergebracht werden können. Um Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen könnte ggf. zusätzlich für den Bereich auch für Einzelhäuser die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten nochmals erhöht werden.

-       Die maximale Gebäudelänge von 20,00 m, die vom Rat am 12.03.2019 beschlossen wurde, ist für WA2 bereits aufgenommen (eine entsprechende textl. Festsetzung haben wir noch ergänzt). Sofern sie auch für WA1 gelten soll, müsste dies in der Nutzungsschablone noch ergänzt werden.

-       Die Dachformen wurden insgesamt angepasst.

-       Für die Ortsrandeingrünung soll auf Großbäume verzichtet werden. Aufgrund der nun verkleinerten Grundstücksgrößen und der verdichteten Bebauung haben wir großkronige Bäume insgesamt aus den Pflanzlisten gestrichen. Damit ist dies entsprechend auch für die Ortsrandeingrünung sichergestellt.

 

Erschließung:

-       Die Erschließung ist über die Weiterführung des Emmenthaler Weges geplant. Im Baugebiet selber wird eine Straße mit Wendemöglichkeit und einer Vorbehaltsfläche für eine spätere Anbindung eines weiteren Baugebietes vorgesehen.

 

Nach kurzer Diskussion wurden vom Gremium folgende Änderungsanträge an den Städteplaner gestellt:

 

Punkt 11:

Die zulässige Dachneigung eines Satteldaches soll ab 20° möglich sein.

 

Punkt 13:

Die maximale Gebäudehöhe für Hauptgebäude soll bei der Festsetzung Zeltdach 10 m betragen.

 

Punkt 17:

Bezugspunkt zur Bestimmung der Höhe des Erdgeschossrohfussbodens soll der Fahrbahnrand bzw. die Bordsteinkante sein

 

Punkt 18:

Hier soll ein Anschluss an das zur Erschließungsanlage bis max. Fahrbahnoberkante ermöglicht werden.

 

Punkt 29:

Die Länge aller Gauben soll 2/3 der jeweiligen Hauslänge nicht überschreiten.

 

Hier wurde ein Beschluss gefasst:

 

Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt und eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Länge aller Gauben auf 2/3 der jeweiligen Hauslänge. Diese darf nicht überschritten werden.

15-123-2019/BAU einstimmig beschlossen 

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“ (Stand der Planunterlagen: 03.12.2019).

Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchgeführt.