Sitzung: 03.12.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes des Geltungsbereiches „Hinter den Gärten“.
Der Bauherr beantragt mit Einreichung des Bauantrages folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:
´ Dachneigung:
Festsetzung: Bei Hauptgebäuden muss die Dachneigung zwischen 24° und 32°
liegen.
Befreiung: Die geplante Dachneigung beträgt 20°.
´ Firstrichtung:
Festsetzung: Bei den Hauptgebäuden ist die in die Bebauungsplanzeichnung eingetragene Firstrichtung einzuhalten (parallel zur Straße).
Befreiung: Die geplante Firstrichtung ist quer zur Straße.
Die Zufahrt sowie die Erschließung an die öffentliche Straße sind gesichert.
Laut Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Grundstück nachzuweisen.
Diese sind im Bauplan ausgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 13/2019 das
gemeindliche Einvernehmen. Die beantragten Befreiungen werden erteilt.