Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Ein Bürger der Gemeinde Bubesheim hat mit Schreiben vom 01.10.2015 den Antrag auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung gestellt. Er beantragt, den Eigenanteil der Gemeinde bei Anliegerstraßen auf mindestens 50 % zu erhöhen.

 

Gemäß gültiger Beitragssatzung ist derzeit der Gemeindeanteil bei Anliegerstraße für alle abrechenbaren Teileinrichtungen bei 30 %.

 

Die Eigenbeteiligung der Gemeinde muss die Vorteile der Allgemeinheit angemessen berücksichtigen. Bei Anliegerstraßen ist der Vorteil der Anlieger am Höchsten Die Mustersatzung des Bay. Gemeindetages sieht für Anliegerstraßen einen Gemeindeanteil von 20 % vor.

 

Da die Mustersatzung die Rechtsprechung berücksichtigt, ist ein Abweichen nicht empfehlenswert.


Beschluss:

Der Antrag vom 01.10.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Bubesheim wird nicht geändert.