Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Lärmschutzwand wurde nicht erteilt.

 

Die Gemeinde Bubesheim hat als Träger öffentlicher Belange folgende Einwände zum Antrag:

Es bestehen seitens des Gemeinderates Bedenken gegen die zu erwartende Lärmbelästigung auf die anliegenden Wohngebiete und das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Zunahme des LKW-Verkehrs.

Die an den Betrieb der Fa. L+N Recycling GmbH angrenzenden Grundstücke liegen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfäcker II – 2. Änderung“ bzw. „Obere Lache“. Es ist eine Aussage zu treffen, ob die in den Bebauungsplan festgesetzten Lärmgrenzen durch die Betriebserweiterung eingehalten werden.  

Gegen die geplante Lärmschutzwand bestehen ebenfalls Bedenken. Es wird hier ein alternativer Lärmschutz, z.B. durch Einhausung, Hallenbau gefordert.

Der Gemeinderat fordert weiter, dass im Lärmschutzgutachten die Lärmreflektion durch die bestehende Autobahn-Schallschutzwand auf die umliegenden Gebäude mit berücksichtigt werden muss. Des Weiteren soll eine Aussage über den Lärmschutz für die Flur-Nr. 1888 (Firmengelände Fa. Kögl) getroffen werden.

Zusätzlich sollen die vom Betrieb ausgehenden und genehmigten Lärmimmissionen alle 2 Jahre überprüft und der Gemeinde vorgelegt werden.

 

Dem vorzeitigen Baubeginn wird nicht zugestimmt.