Sitzung: 09.11.2015 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung der Lärmschutzwand wurde nicht erteilt.
Die Gemeinde
Bubesheim hat als Träger öffentlicher Belange folgende Einwände zum Antrag:
Es bestehen seitens
des Gemeinderates Bedenken gegen die zu erwartende Lärmbelästigung auf die
anliegenden Wohngebiete und das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen durch
die Zunahme des LKW-Verkehrs.
Die an den Betrieb
der Fa. L+N Recycling GmbH angrenzenden Grundstücke liegen in dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfäcker II – 2. Änderung“ bzw. „Obere
Lache“. Es ist eine Aussage zu treffen, ob die in den Bebauungsplan
festgesetzten Lärmgrenzen durch die Betriebserweiterung eingehalten werden.
Gegen die geplante
Lärmschutzwand bestehen ebenfalls Bedenken. Es wird hier ein alternativer
Lärmschutz, z.B. durch Einhausung, Hallenbau gefordert.
Der Gemeinderat fordert
weiter, dass im Lärmschutzgutachten die Lärmreflektion durch die bestehende
Autobahn-Schallschutzwand auf die umliegenden Gebäude mit berücksichtigt werden
muss. Des Weiteren soll eine Aussage über den Lärmschutz für die Flur-Nr. 1888
(Firmengelände Fa. Kögl) getroffen werden.
Zusätzlich sollen die
vom Betrieb ausgehenden und genehmigten Lärmimmissionen alle 2 Jahre überprüft
und der Gemeinde vorgelegt werden.
Dem vorzeitigen
Baubeginn wird nicht zugestimmt.