Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 06.08.2018 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 06.06.2019.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 1.053.000 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 1.075.002,75 €.

 

Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 304.000 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 325.538,79 € ab.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes ausgeglichen. Alle Haushaltsüberschreitungen wurden durch den Ausgleich innerhalb der Deckungsringe ausgeglichen, der Rest durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

Der Haushalt ist gesamtheitlich ausgeglichen.

 

Das erarbeitete Bestandsverzeichnis lag nun vor. Die Werte aus der Vergangenheit wurden in das neue Bestandsverzeichnis mitaufgenommen.

 

Die Rechnungsprüfung 2017 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

-       Beschluss von Überschreitungen:

In der Sitzung vom 3.11.2016 wurde der Verwaltungsrat im Rahmen der Bekanntgabe von diversen dringlichen Anordnungen über die Überschreitungen in Kenntnis gesetzt, ein Beschluss darüber wurde nicht gefasst.

In Bezug auf die Schließanlage wurde in der Sitzungsvorlage darauf hingewiesen, dass im vorgelegten Angebot die Transpondersteuerung beim Aufzug noch nicht enthalten ist. Demzufolge war die Schlussrechnung gegenüber der Vergabe erhöht.

 

Weitere Beanstandungen gab es nicht.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2017 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2017 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.