Sitzung: 09.09.2019 Gemeinderat Bubesheim
Der Vertrag und das Angebot bezogen sich auf
ein klassisches Bebauungsplanverfahren mit der Bearbeitung eines Vorentwurfes
sowie des Entwurfes ohne grundsätzliche Überarbeitung der Planung. Die Kosten
des Mehraufwandes betragen lt. Nachtragsangebot vom 28.08.2019 4.273,00 €,
netto. Der Vorsitzende hat dem Nachtragsangebot im Rahmen einer dringlichen
Anordnung zugestimmt, da vom neuen Eigentümer der überplanten Grundstücke eine
zeitnahe Abwicklung des Verfahrens gewünscht wird. Eine mündliche
Kostenübernahme vom ursprünglichen Grundstücksbesitzer liegt vor.
Das Gremium nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.