Der Vorsitzende hat mit allen 3 Grundstückseigentümern gesprochen. Tendenziell besteht Bereitschaft zum Verkauf, allerdings hat er noch keine abschließende Antwort erhalten. Die Verwaltung hat die Durchsetzung eines Gewohnheitsrechts über den Rechtsanwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt rät hiervon ab, da die Durchsetzung ausweglos ist. Die Verwaltung soll die Erwerbsflächen ermitteln.