Sitzung: 24.06.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in ihrer Sitzung am 05.04.2019 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich liegt auf dem Gebiet des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim und umfasst das Grundstück Flur-Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim, Gemeinde Bubesheim (ca. 4 ha). Durch die Änderung wird der rechtsverbindliche Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim" im entsprechenden Teilbereich geändert.
Der Bebauungsplan
sieht die Schaffung von Flächen für Wald und öffentliche Grünflächen als
naturschutzfachliche Ausgleichsfläche vor. Dazu soll das im zu ändernden Bebauungsplan
festgesetzte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung" um
die Teilfläche
SO 4
verkleinert und der Bereich für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim nimmt die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 4
„Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“ zur
Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.