Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei der Verwaltung ging der Antrag ein, ein Haltverbot in der Raiffeisenstraße in Kleinkötz auf Höhe der Hausnummern 4a und 4b anzubringen, da die Eigentümerin des Grundstückes Raiffeisenstraße 4a teilweise nicht mehr aus ihrer Grundstückeinfahrt herausfahren kann.

 

Bei dem Halteverbot an diesen Grundstücken handelt es sich um eine Länge von ca. 35 m.

Gegenüber dieser Grundstücke befindet sich die Einmündung für die Straße „An der Schießmauer“.

 

Zunächst diskutiert das Gremium über die Erweiterung des Halteverbots bis zur Einmündung in die B 16. Die Schilder werden jedoch gerne übersehen oder sind nach einiger Zeit teilweise eingewachsen, sodass sie nicht mehr erkennbar sind.

Gemeinderat Leybrand bringt dann den Vorschlag, keine Schilder aufzustellen, sondern auf dem Asphalt eine „Zick-Zack-Linie“ anzubringen, da diese besser gesehen wird.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz beschließt die Anbringung einer „Zick-Zack-Linie“ in der Raiffeisenstraße auf Höhe der Hausnummern 4a und 4b in Kleinkötz.

Die Arbeiten werden durch den Bauhof ausgeführt.