Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 47/1 (Schloßstraße 2) Gemarkung Kleinkötz, hat mit dem Bauantrag Nr. 33/2018 den Neubau eines Wohn-Geschäftshauses beantragt. Im Erdgeschoss war eine Werkstatt geplant, im Obergeschoss Wohnungen.

Das gemeindliche Einvernehmen des Bauausschusses wurde in der Sitzung vom 06.11.2018, die Baugenehmigung des Landratsamtes am 03.12.2018 erteilt.

 

Nun hat der Eigentümer einen Tekturantrag zu diesem Bauantrag gestellt.

An der Länge, Breite und Höhe des Gebäudes soll sich nichts ändern. Es sollen lediglich im Erdgeschoss statt der Werkstatt zwei Wohnungen erstellt werden. Ebenso soll ein Keller gebaut werden, in dem sich auch eine Wohnung befindet sowie ein Gemeinschaftskeller.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück, nachzuweisen. Da im Mehrfamilienhaus sieben Wohnungen geplant sind, sind 14 Stellplätze auszuweisen. Diese sind im Bauplan durch 11 Stellplätze vor dem Neubau und 3 Stellplätze in den vorhandenen Garagen nachgewiesen.

 

Die Abstandsflächenübernahme zum Nachbar wurde bereits im Bauantrag 33/2018 bzw.

B-2018-517 (Landratsamt) genehmigt und muss nicht nochmals beantragt werden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Tekturantrag Nr. 06/2019 das gemeindliche Einvernehmen.