Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Im Ortsteil Kleinkötz, östlich des Gewerbegebietes „Unteres Ried“ besteht eine rein private Reitanlage mit Reithalle inkl. Lagerraum sowie Freilauf und Verbindungsüberdachung zum Pferdestall. Zu dem bereits vorhandenen Gebäudebestand soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohnhauses mit zugehöriger Garage geschaffen werden. Zur Errichtung dieses Wohnhauses ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erforderlich. Über den Flächennutzungsplan verfügt die Gemeinde Kötz seit dem 01 Juni 2004. Parallel wird im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Ortsteil Kleinkötz aufgestellt.

 

Das Grundstück mit der Flur-Nr. 614 der Gemarkung Kleinkötz umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,5 ha. Es befindet sich ca. 350 m nördlich der Kreisstraße GZ 5 und außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Des Weiteren befindet sich im Norden ein gesunder Waldbestand, von dem bei Bebauung ein Abstand von ca. 30 m eingehalten werden muss. Südwestlich befindet sich eine Rinderhaltung.

 

Um den Baulichen Eingriff beurteilen zu können, wurden auch die erheblichen Umweltauswirkungen geprüft. Die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter wurden mit geringer Erheblichkeit eingestuft.

 

Eine städtebauliche Alternative wird aufgrund der bereits vorhandenen Reitanlage nicht gesehen. Um die Gewährleistung der ständigen Betreuung der Tiere gewährleisten zu können, ist der Bau eines Wohnhauses förderfähig.

 

Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes im vorliegenden Bereich würde der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft erhalten bleiben. Die im Geltungsbereich bestehende Reitanlage würde in ihrem derzeitigen Umfang weiterbetrieben werden.

 

Ein Ausgleich des naturschutzfachlichen Eingriffs erfolgt auf einer Fläche außerhalb des Plangebietes und wird auf Ebene des sich im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim hat keine Einwände zur Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Gemeinde Kötz