Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Ziel der öffentlichen Gemeinderatssitzung war die beschlussmäßige Behandlung der zur öffentlichen Auslegung und förmlichen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die Fassung des Verfahrensbeschlusses.

 

Aus Sicht der Gemeinde Bubesheim soll der südliche Teil der Konzentrationsfläche Kiesabbau wiederverfüllt werden. Deshalb wurde im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung das Planzeichen „Auffüllung“ aufgenommen. Sowohl das Landratsamt Günzburg als auch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth haben darauf hingewiesen, dass ein öffentliches Interesse für die Wiederverfüllung aus wasserrechtlicher Sicht nicht ausreichend begründet ist. Der Verweis auf Verfüllmengen aus einem Straßenbauprojekt der Gemeinde Bubesheim sei wegen dem unbestimmten Realisierungszeitpunkt nicht zielführend. Seitens der Behörden wird vorgeschlagen, auf das Planzeichen „Auffüllung“ zu verzichten und den Sachverhalt nur in der Begründung zu erläutern.

 

Seitens der Gemeinde Bubesheim soll an der bisherigen kommunalen Planungsabsicht festgehalten werden. Folglich ist das Planungsziel der Gemeinde Bubesheim, dass der südliche Teil der Konzentrationszone wiederverfüllt wird. Das Planzeichen „Auffüllung“ wird, wie im Entwurf bereits dargestellt, beibehalten.

 

Herr Wolpert, Kling Consult weist auf mögliche Konsequenzen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Planung hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt die Abwägung zu den einzelnen Stellungnahmen mit der Maßgabe, dass der Sachverhalt „Auffüllung“ wie bisher durch Planzeichen im Flächennutzungsänderungsplan dargestellt wird. Kling Consult passt die Würdigung an den entsprechenden Stellen an.

 

Die Gemeinde Bubesheim stellt die Flächennutzungsplanänderung „Kieskonzentrationsflächen“ Gemeinde Bubesheim (Stand der Planunterlagen: 4. November 2013) mit der Maßgabe fest, dass die beschlossenen Ergänzungen eingearbeitet werden. Kling Consult wird beauftragt, den Genehmigungsakt zusammenzustellen.