Sitzung: 27.07.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“.
Es besteht keine Festsetzung, die den Einbau einer Dachgaube regelt.
Der Bauherr hat daher einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Einbau einer Dachgaube“ auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1886, der Gemarkung Bubesheim, ihr gemeindliches
Einvernehmen.
08-29-2015/BAH mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 1 Anwesend 4 pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Das Gremium
einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen, da die Gründe für die
Schutzwürdigkeit weggefallen sind.