Sitzung: 19.11.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bubesheim ist vom 29.10.1987. Bei der überörtlichen Prüfung wurde angemerkt, dass aufgrund ihres Alters eine Anpassung an die Mustersatzung erfolgen soll.
Aus diesem Grund wurde die Erschließungsbeitragssatzung entsprechend der Mustersatzung des Bay. Gemeindetages angepasst und die Verwaltung empfiehlt, diese neu zu erlassen.
Die Anpassung betrifft außer redaktionellen Änderungen im Besonderen:
In § 6 Abs. 3 wird zukünftig keine Tiefenbegrenzung mehr
angewendet. Es gilt, dass bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich, die in
den Außenbereich übergehen nur die Fläche im Innenbereich beitragspflichtig
ist. Die Tiefenbegrenzung entfällt.
In § 6 Abs. 5 wird eine Geschosshöhe in Gewerbegebieten
und in Wohn- und Mischgebieten festgelegt. Dies findet Anwendung, wenn der
Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder
Firsthöhe ausweist.
In § 6 Abs. 8 wird eine Definition von Vollgeschoss
aufgenommen.
Auf die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses gemäß § 16
BayGT-Satzungsmuster wird aufgrund der Gleichbehandlung und der Abschaffung des
Straßenausbaubeitrages verzichtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim
beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung wie vorgelegt.