Der Vorsitzende begrüßte Herrn Kwasnitschka vom Ingenieurbüro INGEO und die Herren Wiesmüller und Dr. Zischka vom Wasserwirtschaftsamt. Herr Kwasnitschka berichtet von der durchgeführten Regeneration im April und Mai dieses Jahres. Die Regeneration konnte planmäßig durchgeführt und die Ablagerungen durch die Maßnahme beseitigt werden. Es wurden verschiedene Pumpversuche durchgeführt. Diese zeigten an, dass der Brunnen 1 die Leistung aus 2003 wieder erreicht hat, während der Brunnen 2 schlechte Kennlinien aufzeigt. Bedingt durch die Maßnahme sind die Brunnen über einen längeren Zeitraum stillgestanden. Dadurch konnte sich der Wasserruhespiegel erholen und stieg auf das Niveau aus 2003 an. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Zähler in den Brunnen defekt waren. Diese wurden zwischenzeitlich ausgetauscht. Ein Leck in der Leitung zwischen Brunnen und Wasserhaus wurde ausgeschlossen. Seit August wurden die Pumpenleistungen reduziert. Die Schaltzyklen sind nun nicht mehr so eng. Mit dieser Maßnahme konnte erreicht werden, dass die Entnahmemenge von Leipheim reduziert wurde. Der Brunnen 2 läuft derzeit durch, die Pumpe am Brunnen 1 war defekt und zwischenzeitlich getauscht. Die Beprobung an Brunnen 1 war mit Befund, deswegen ist derzeit kein Betrieb möglich. Herr Kwasnitschka machte darauf aufmerksam, dass die Verockerung im Laufe eines Brunnenalters zunimmt. Er empfiehlt die Regenerationszeiten zu verkürzen. Auf Nachfrage, ob das Wasser für Bubesheim ausreicht, erklärte er, dass hierzu eine Bedarfsanalyse und ein Istzustand erstellt werden muss. Nach Einschätzung ist die Abdeckung des mittleren Bedarfs möglich. Der Spitzenbedarf kann ohne zuschalten von Leipheim nicht abgedeckt werden. Herr Wiesmüller erläuterte, dass die Wasserversorgung in Bubesheim nur teilgesichert ist, da ein Hochbehälter fehlt. Eine Netzanalyse ist unabdingbar. Ebenfalls muss die Löschwasserversorgung nochmals untersucht werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wasserrecht seit Mitte 2017 erloschen ist und bis August 2020 verlängert. Für die Neubeantragung ist es notwendig, die Wasserversorgung komplett neu aufzustellen. Das Schutzgebiet muss ebenfalls betrachtet werden. Herr Wiesmüller teilte mit, dass am Freitag, 16.11.2018 eine Begehung der Wasserversorgung mit dem Gesundheitsamt, Wasserwart und Bürgermeister stattgefunden hat. Dabei wurden offensichtliche Mängel festgestellt. Problematisch sieht er den Vorratsbehälter. Dieser muss dringend fachlich untersucht werden. Auch das Wasserwirtschaftsamt macht auf die Dringlichkeit einer Bestands- und Netzanalyse mit Gefährdungsbeurteilung aufmerksam. Eine Nutzung der Flachbrunnen ist aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes nicht möglich. Herr Zischak gab zu bedenken, dass diese baulich veraltet sind und kein Wasserrecht aufgrund Fehlen eines Schutzgebietes besteht. Für die Betreuung der Wasserversorgung ist ein geprüfter Wasserwart ausreichend. Die Verwaltung wird die Kosten für die Neubeantragung des Wasserrechts und die Kosten für die Fachfirmen und Fachplaner zur Bedarfs- und Netzwerkanalyse einstellen. Ebenfalls die Kosten für die Überrechnung der Löschwasserversorgung und Beseitigung der festgestellten Mängel.