Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Kötz wurde am 02.11.2016 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 16.10.2018.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2015 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 5.108.915 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 5.375.579,79 EUR. Das ist eine Mehrung von 266.664,79 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2015 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 674.200 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 1.163.366,20 EUR. Das ist eine Mehrung von 489.166,20 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 1.142.387,89 EUR. Das Rechnungsergebnis 2015 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 798.403,66 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

 

HHSt. 1.7512.9451.                Montieren eines Absturzgeländers

 

Auf der Rechnung ist der Verwendungsort Friedhof Großkötz nicht aufgeführt. Dies wird in Zukunft beachtet, bzw. ab 2019 wird für jeden Friedhof eine eigene Haushaltsstelle angelegt.

 

Teilweise wurden auf den Rechnungen die Zahlungsfristen nicht eingehalten, daher war ein Skontoabzug nicht möglich. Durch die Umstellung der Büroabläufe konnte das bereits erledigt werden.

 

Keine weiteren wesentlichen Anmerkungen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2015 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2015 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.