a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabenreste gebildet.

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung

Rücklage

HH-Plan

5.581.690 €

790.580 €

140.980 €

270.280 €

Jahresrechnung

5.671.463 €

2.186.126 €

602.803 €

1.405.442 €

Differenz

89.773 €

1.395.546 €

461.823 €

1.135.162 €

 

Der Einwohnerstand zum 31.12.2017 war bei 3.239 Einw.

 

Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

 

Der Gemeinderat Kötz nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2017.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.