Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Haushaltseinnahmereste (HER) wurden bei der Jahresrechnung 2016 keine gebildet

 

Haushaltsausgabereste (HAR):

Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabeansätze durch Bildung von Haushaltsresten übertragbar um begonnene Maßnahmen abzuschließen.

 

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HAR vor:

 

Haushaltsstelle:           Bezeichnung:                                                              verfügbarer Ansatz:

0.5651.5010.               Gebäudeterhalt Günzhalle                                          66.957,94 EUR

0.5651.5040                Unterhalt betriebstechn. Anlagen                                 6.719,22 EUR

                                                                                                                        73.677,16 EUR

 

Die Haushaltsreste werden gebildet, da die Sanierung der Duschräume und der Lüftungsanlage noch nicht abgeschlossen sind.

 

1.2100.9350                Erwerb bewegl. Anlagevermögens                            16.000,00 EUR

 

Der Haushaltsrest im Vermögenshaushalt wird gebildet, da die Beschaffung der Beamer und Dokumentenkameras für die Klassenzimmer erst im Herbst 2016 erfolgte, aber die Rechnungsstellung erst im Januar 2017 zum Abschluss kam.

 

 

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung

Rücklage

HH-Plan

5.470.340 €

552.785 €

245.785 €

177.785 €

Jahresrechnung

5.755.626 €

1.175.473 €

893.575 €

812.128 €

Differenz

285.286 €

622.688 €

647.790 €

643.343 €

 

Der Einwohnerstand zum 31.12.2016 war bei 3.260 Einwohner.

 

Die Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.

 

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat nach Art. 102. Abs. 3 alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

a) Haushaltsausgabenreste:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung folgender Haushaltsausgabereste zu:

 

Haushaltsstelle:        Bezeichnung:                                                            verfügbarer Ansatz:

0.5651.5010.               Gebäudeterhalt Günzhalle                                      66.957,94 EUR

0.5651.5040                Unterhalt betriebstechn. Anlagen                            6.719,22 EUR

                                                                                                                        73.677,16 EUR

 

1.2100.9350                Erwerb bewegl. Anlagevermögens                                    16.000,00 EUR

 

 

b) Jahresrechnung:

Der Gemeindrat Kötz nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2016.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.