Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Kötz ist vom 17.11.1987. Bei der überörtlichen Prüfung wurde angemerkt, dass aufgrund ihres Alters eine Anpassung an die Mustersatzung erfolgen soll.

 

Aus diesem Grund wurde die Erschließungsbeitragssatzung entsprechend der Mustersatzung des Bay. Gemeindetages angepasst und die Verwaltung empfiehlt, diese neu zu erlassen.

 

Die Anpassung betrifft außer redaktionellen Änderungen im Besonderen:

 

In § 6 Abs. 3 wird zukünftig keine Tiefenbegrenzung mehr angewendet. Es gilt, dass bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich, die in den Außenbereich übergehen nur die Fläche im Innenbereich beitragspflichtig ist. Die Tiefenbegrenzung entfällt.

 

In § 6 Abs. 5 wird eine Geschosshöhe in Gewerbegebieten und in Wohn- und Mischgebieten festgelegt. Dies findet Anwendung, wenn der Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe ausweist.

 

In § 6 Abs. 8 wird eine Definition von Vollgeschoss aufgenommen.

 

Auf die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses gemäß § 16 BayGT-Satzungsmuster wird aufgrund der Gleichbehandlung und der Abschaffung des Straßenausbaubeitrages verzichtet.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung wie vorgelegt.