Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen des Art. 7 BayKiBiG zur örtlichen Bedarfsplanung hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung der Gemeinde Bubesheim im Rahmen des Hildesheimer Planungsmodells erstellt.

 

Der Bedarf wurde folgendermaßen festgestellt:

 

Krippenbereich

Für den Krippenbereich wird für die Deckung des zukünftig zu erwartenden Bedarfs eine zusätzliche Krippengruppe mit 12 Plätzen empfohlen. Durch den Neubau der Kinderkrippe in Kleinkötz kann dieser Bedarf gedeckt werden.

 

Da in der Gemeinde Kötz zum Stichtag 31.12.2017 ein größerer Anteil von 13 % Gastkinder in den Kindertagesstätten zu verzeichnen ist, wird empfohlen zu prüfen, ob der vermehrte Bedarf im Krippenbereich mit den Kindern der Beschäftigten der Firma AL-KO in Verbindung steht. Wenn dem so wäre, dann wäre zu prüfen, ob eine Betriebseinrichtung sinnvoll wäre.

 

Kindergartenbereich

Für den Kindergartenbereich decken die vorhandenen Plätze den Bedarf bis zum Jahr 2019. Anschließend ist mit einem vermehrten Bedarf über die aktuellen Platzkapazitäten hinaus zu rechnen. Daher sollte überprüft werden, ob im Rahmen des Neubaus des Kath. Kindergartens St. Nikolaus Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Mit einer Erweiterungsmöglichkeit könnte der zusätzlich prognostizierte Bedarf von bis zu einer weiteren Kindergartengruppe gedeckt werden.

 

 

Der Gemeinderat nimmt von der Bedarfsprognose zur Kindertagesbetreuung für die Gemeinde Kötz Kenntnis.