Sitzung: 06.11.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Landkreis hat eine
Bewerberin gefunden, die geeignet ist, die Aufgabe einer gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zu übernehmen. Die Bewerberin wird sich bei der
Bürgermeisterversammlung am 09.11.2018 vorstellen.
Nun muss noch die vorgelegte
Zweckvereinbarung in der aktualisierten und ergänzten Form in allen Gremien
beschlossen werden. Die anliegende Fassung baut auf dem vom Bayerischen
Landkreistag übermittelten neueren Muster des Innenministeriums auf. Das Muster
wurde auf unsere Verhältnisse angepasst und ergänzt. Die Kostenverteilung soll
so einfach wie möglich gehalten werden. Von einer Spitzabrechnung wollen wir
wegen des Aufwands absehen und stattdessen die vom BKPV jeweils ermittelten
Kosten eines Arbeitsplatzes für kommunale Arbeitnehmer des öffentlichen
Dienstes zugrunde legen (ca. 1 €/Einwohner). Der Landkreis mietet für
den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ein Büro im neuen Verwaltungsgebäude
der Stadt Ichenhausen an. Die Mietkosten sind mit der Pauschale für die Kosten
des Arbeitsplatzes abgegolten. Die Verteilung der Kosten nur auf die Gemeinden
(nicht auch auf die VGs und Zweckverbände) geht von dem Gedanken aus, dass die
Aufgaben nur an unterschiedlichen Stellen erledigt, aber dadurch nicht mehr
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz
stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung (Fassung vom 11.10.2018) für einen
gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg zu.