Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümerin möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 223/0 (Am Waldblick 7), Gemarkung Ebersbach im Obergeschoss eine Dachgaube einbauen und im Erdgeschoss einen Wintergarten anbauen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ostwertiger Ortsrand“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Dachgaube werden nicht eingehalten. Laut Bebauungsplan sind keine Dachgauben zugelassen. Daher hat die Eigentümerin eine Befreiung beantragt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 34/2018 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragte Befreiung wird erteilt.