Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 0

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 47/1 (Schloßstraße 2), Gemarkung Kleinkötz möchte die bestehende Scheune abreißen und dort ein Wohn- und Geschäftshaus errichten.

Neben der noch bestehenden Scheune befindet sich ein bestehendes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück, das heißt in diesem Fall 8 Stellplätze, nachzuweisen. Diese sind im Bauplan durch 11 Stellplätze vor dem Neubau vorhanden.

 

Da der Eigentümer unter den Wohnungen noch eine Werkstatt mit zwei Hebebühnen errichtet, sind für diese laut Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz nochmals vier Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand, also noch weitere 8 Stellplätze, nachzuweisen.

 

Das bedeutet, dass auf dem Grundstück für die Werkstatt und die Wohnungen insgesamt 16 Stellplätze nachzuweisen sind. Laut Bauplan sind aber nur 11 Stellplätze vorhanden. Es fehlen somit 5 Stellplätze.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 33/2018 das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die fehlenden 5 Stellplätze auf dem Grundstück noch nachgewiesen werden.