Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 230/1 (Hauptstraße 21), Gemarkung Kleinkötz möchte ein Doppelhaus mit Garagen bauen.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Auf dem nördlichen Nachbargrundstück entsteht momentan ein Dreireihenhaus mit Garagen, auf dem südlichen Nachbargrundstück steht ein Bauernhaus.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Diese sind im Bauplan durch jeweils zwei Doppelgaragen vorhanden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 32/2018 das gemeindliche Einvernehmen.