Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 über das Baugesuch zur Errichtung einer Dachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus beraten und von der beantragten Genehmigungsfreistellungsverfahren Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, kein Genehmigungsverfahren zu verlangen.

Bei der technischen Prüfung durch das Landratsamt Günzburg, wurde nun festgestellt, dass für das geplante Vorhaben mindestens eine Befreiung erforderlich ist.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd – 3. Änderung“. Der Bebauungsplan enthält die Festsetzung, dass Gaben erst ab einer Dachneigung des Hauptdaches von 35° möglich ist. Bei dem vorgelegten Vorhaben weist die Dachfläche eine Neigung von 30° auf. Daher ist eine Befreiung erforderlich.

 

Nachdem es sich um eine minimale Abweichung handelt, die städtebaulich vertretbar ist, empfiehlt die Verwaltung die Befreiung zu erteilen.


Beschluss:

Dem Bauantrag Nr. 31/2018 wird einschließlich der Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 31/2018 das gemeindliche Einvernehmen.