Sitzung: 22.05.2014 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schneckenhofer Weg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1043 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.