Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schneckenhofer Weg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1044/1 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.