Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Befangen: 0

Das Grundstück Fl. Nr. 1099/1 (Grottenau 12), Gemarkung Bubesheim war bisher ein großes Grundstück. Dies wurde durch die neuen Eigentümer in zwei kleinere Grundstücke geteilt.

Das bestehende Gebäude, ein altes Bauernhaus, soll abgerissen werden.

Auf den beiden kleineren Grundstücken möchten die Eigentümer jeweils ein Einfamilienhaus mit Garage bauen.

 

Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Für das Bauvorhaben wurde eine Bauvoranfrage (12/2017) gestellt.

Dieser wurde zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt zum hinteren Grundstück über das vordere Grundstück erfolgt. Die geforderte Zufahrt ist im Bauplan eingezeichnet. Die Erschließung sowie die Zufahrt erfolgen über das vordere Grundstück. Somit ist die Erschließung gesichert.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind für jedes Einfamilienhaus zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Laut Bauplan sind die zwei Stellplätze jeweils durch die Garage und die freie Fläche vor der Garage auf dem Grundstück nachgewiesen.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag Nr. 06/2018 das gemeindliche Einvernehmen.