Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Ausgangslage, Anlass der Planung

Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Gewerbeflächen wurde bereits im Jahr 2001 der Bebauungsplan "Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben" aufgestellt, um im Südosten an die bestehenden Gewerbeflächen anzuschließen. Für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes wurde der Bebauungsplan 2004 bereits einmal geändert. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden jedoch teilweise nicht umgesetzt. Um die vorhandene Fläche besser auszuschöpfen und für kleinere Gewerbeeinheiten zu erschließen, hat die Gemeinde Bubesheim in Abstimmung mit den Grundbesitzern beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen.

Die Flächen nördlich der Autobahn A8 eignen sich aufgrund der günstigen Anbindungsmöglichkeit und der Nähe zum Autobahnkreuz Ulm-Elchingen gut für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Des Weiteren macht die unmittelbare Nähe zu Günzburg die Fläche für Gewerbeansiedlungen attraktiv.

Für den Geltungsbereich besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan "Nr. 0 u. Nr. 9 (3. BA) Gewerbegebiet Am Grieshauptgraben", in Kraft getreten am 08.04.2004. Mit dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe und deren Erschließung innerhalb des Plangebietes geschaffen werden.

 

Angaben zum Bestand

Der Planbereich liegt am südöstlichen Ortsrand von Bubesheim und besteht größtenteils aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nördlich des Plangebietes ist angrenzend ein KFZ-Betrieb verortet, dessen bestehende Lager- und Abstellflächen sich zum Teil im Norden und Westen innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Im Osten des Geltungsbereiches schließen ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden wird das Plangebiet von einem Lärmschutzwall und der dahinter entlangführenden Bundesautobahn A8 begrenzt. Im Westen schließt das Gebiet an den Grieshauptgraben und an die bestehende Gewerbenutzung an. Im weiteren, nordwestlichen Umfeld befindet sich eine bestehende Wohnbebauung mit meist einem Vollgeschoss plus Dachgeschoss. Die Topographie im Gebiet verläuft weitestgehend eben. Lediglich im Nordosten steigt das Gelände um ca. 4 m nach Osten an.

Die Erschließung in das Gebiet erfolgt über die Industriestraße mit Wendehammer und von dort im Anschluss über einen bestehenden Feldweg (Flurstück Nr. 1896).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1894, 1896, 1899, 1899/2, 1899/3 und eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1899/4 und weist eine Fläche von ca. 32.863 auf.

 

Vorgesehene Festsetzungen im Bebauungsplan

Die Art der baulichen Nutzung wird als beschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Beschränkungen beziehen sich auf Emissionskontingente.

 

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

Art der baulichen Nutzung:     Beschränktes Gewerbegebiet (GEb) Maß der baulichen Nutzung:            Grundflächenzahl (GRZ) bis 0,8

Baumassenzahl (BMZ) bis 6,0

max. zul. Höhe der baulichen Anlagen 12,00 m überbaubare Grundstücksfläche:  Durch Baugrenzen bestimmt

Bauweise:                               Abweichende Bauweise

Dachform:                               Flach-, Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 20° Verkehrserschließung:            Mittig verlaufende Stichstraße mit Wendehammer von der Industriestraße aus vorgesehene Fahrbahnbreite 6,50 m

Grünordnung:                          Östlich Ortsrandeingrünung, westlich Ausgleichsfläche

 

Weiteres Vorgehen

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Gewerbe- gebiet 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung gemäß § 3 Abs. BauGB zu beschließen und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § Abs. BauGB durchzuführen.

 

Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass der Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit den Grundstückseigentümern geschlossen ist. Der Erschließungsvertrag kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden, da hierzu der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit der festgesetzten Erschließung notwendig ist. Die Verwaltung ist bereits mit den Grundstückseigentümern diesbezüglich in Verbindung.


Beschluss:

1.    Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung mit Stand vom 16.10.2018, einschließlich seiner Begründung.

09-85-2018/GL einstimmig beschlossen  Ja 10  Nein 0  Anwesend 10  pers. Beteiligt 0 

 

Beschluss:

2.    Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes, 2. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.