Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Der Landkreis hat eine Bewerberin gefunden, die geeignet ist, die Aufgabe einer gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu übernehmen. Die Bewerberin wird sich bei der Bürgermeisterversammlung am 09.11.2018 vorstellen.

 

Nun muss noch die vorgelegte Zweckvereinbarung in der aktualisierten und ergänzten Form in allen Gremien beschlossen werden. Die anliegende Fassung baut auf dem vom Bayerischen Landkreistag übermittelten neueren Muster des Innenministeriums auf. Das Muster wurde auf unsere Verhältnisse angepasst und ergänzt. Die Kostenverteilung soll so einfach wie möglich gehalten werden. Von einer Spitzabrechnung wollen wir wegen des Aufwands absehen und stattdessen die vom BKPV jeweils ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes für kommunale Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zugrunde legen (ca. 1 €/Einwohner). Der Landkreis mietet für den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ein Büro im neuen Verwaltungsgebäude der Stadt Ichenhausen an. Die Mietkosten sind mit der Pauschale für die Kosten des Arbeitsplatzes abgegolten. Die Verteilung der Kosten nur auf die Gemeinden (nicht auch auf die VGs und Zweckverbände) geht von dem Gedanken aus, dass die Aufgaben nur an unterschiedlichen Stellen erledigt, aber dadurch nicht mehr werden. (siehe § 4 Abs. 2)


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg zu.