Im Rahmen des Art. 7 BayKiBiG zur örtlichen Bedarfsplanung hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung der Gemeinde Bubesheim im Rahmen des Hildesheimer Planungsmodells erstellt.

Der Bedarf wurde folgendermaßen festgestellt:

Krippenbereich

Für den Krippenbereich wird für die Deckung des zukünftig zu erwartenden Bedarfs eine zusätzliche Krippengruppe mit 12 Plätzen empfohlen.

 

Kindergartenbereich

Auch im Kindergartenbereich ist es möglich bzw. nötig eine weitere Kindergartengruppe mit 25 Plätzen zu schaffen. Diese kann dann den Bedarf an mehr Kindergartenplätze ab 2018 decken. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine weitere Kindergartengruppe ab dem Jahr 2019 sinnvoll wäre, um den prognostizierten Bedarf zu decken.

 

Der Gemeinderat nimmt von der Bedarfsprognose zur Kindertagesbetreuung für die Gemeinde Bubesheim Kenntnis.

 

Die Verwaltung soll für eine weitere Prüfung des Bedarfs die Geburtenzahlen der letzten Jahre vorlegen. Der Vorsitzende wird mit der Kindergartenleitung und dem Träger den künftigen Bedarf abklären.