Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist das Vorhaben privilegiert. Es handelt sich um einen Güllebehälter für die Legehennen Haltung.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Stahlbetonbehälters auf dem Grundstück Fl. Nr. 419 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.