Sitzung: 22.10.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Ziel
und Zweck der Planung
Der Geltungsbereich (ca. 7,6 ha)
des einfachen Bebauungsplanes befindet sich rund 0,5 km nördlich der Donau
und ca. 1 km nördlich der Kernstadt von Leipheim. Das als allgemeines
Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird überwiegend durch freistehende
Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit I + D und größtenteils steilen
Satteldächern geprägt. Eingestreut in die Siedlungsstruktur finden sich neben
den Einfamilienhäusern auch Doppel- sowie teilweise Mehrfamilienhäuser. Die
wenigen Mehrfamilienhäuser weisen eine Geschossigkeit von II+D sowie ebenfalls
eine Satteldachausbildung auf. Die Bestandbebauung kann sich im Wesentlichen
mit Gebäudetypen aus Mitte der 50er bis 60er Jahre mit Dachneigungen von bis zu
50°, zum anderen mit Gebäuden aus den 70er – 90er Jahren mit
Dachneigungen von rund 30° bis 40° charakterisiert werden.
Für das Baugebiet "Kohlplatte"
liegen aus den Mitte der fünfziger Jahren Baulinienpläne vor. Mit der
Einführung des Bauplanungsrechtes in den 1960 Jahren hätten die
Baulinienpläne als rechtskräftige Bebauungspläne beschlossen werden müssen.
Da dieser Beschluss nie gefasst wurde,
besitzen die Baulinienpläne keine Rechtskraft. Die Siedlungsentwicklung
entspricht weitestgehend den städtebaulichen Vorgaben der Baulinienpläne.
Um eine zukünftige Nachverdichtung
städtebaulich zu steuern, eine unangemessene Bebauung im Plangebiet zu
vermeiden und den Gebietscharakter zu wahren soll der einfache Bebauungsplan
"Kohlplatte" aufgestellt werden.
Die Baulinienpläne
weisen weitestgehend freistehende Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit
E+1 aus. Innerhalb des Geltungsbereiches besteht derzeit kein rechtskräftiger
Bebauungsplan. Mit dem einfachen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine dem Siedlungscharakter entsprechenden, städtebauliche
Entwicklung geschaffen werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Bubesheim nimmt den Entwurf zum einfachen Bebauungsplan
Nr. 46 „Kohlplatte“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis. Einwände und
Anregungen werden nicht erhoben.