Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schneckenhofer Weg“. Die Festsetzungen werden eingehalten. Der Bauherr hat daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1042/1 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt.