Sitzung: 09.10.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat der
Stadt Leipheim hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 den
Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 46 "Kohlplatte" mit
Stand vom 19.09.2018 gebilligt. Zudem wurde in der Sitzung vom 19.09.2018 die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Der
Geltungsbereich (ca. 7,6 ha) des einfachen Bebauungsplanes befindet sich rund
0,5 km nördlich der Donau und ca. 1 km nördlich der Kernstadt von Leipheim. Das
als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird überwiegend durch freistehende
Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit I + D und größtenteils steilen
Satteldächern geprägt. Eingestreut in die Siedlungsstruktur finden sich neben
den Einfamilienhäusern auch Doppel- sowie teilweise Mehrfamilienhäuser. Die
wenigen Mehrfamilienhäuser weisen eine Geschossigkeit von II+D sowie ebenfalls
eine Satteldachausbildung auf. Die Bestandbebauung kann sich im Wesentlichen
mit Gebäudetypen aus Mitte der 50er bis 60er Jahre mit Dachneigungen von bis zu
50°, zum anderen mit Gebäuden aus den 70er – 90er Jahren mit Dachneigungen von
rund 30° bis 40° charakterisiert werden.
Für
das Baugebiet "Kohlplatte" liegen aus den Mitte der fünfziger Jahren
Baulinienpläne vor. Mit der Einführung des Bauplanungsrechtes in den 1960
Jahren hätten die Baulinienpläne als rechtskräftige Bebauungspläne beschlossen
werden müssen.
Da
dieser Beschluss nie gefasst wurde, besitzen die Baulinienpläne keine
Rechtskraft. Die Siedlungsentwicklung entspricht weitestgehend den
städtebaulichen Vorgaben der Baulinienpläne.
Um
eine zukünftige Nachverdichtung städtebaulich zu steuern, eine unangemessene
Bebauung im Plangebiet zu vermeiden und den Gebietscharakter zu wahren soll der
einfache Bebauungsplan "Kohlplatte" aufgestellt werden.
Die Baulinienpläne weisen weitestgehend freistehende
Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit E+1 aus. Innerhalb des
Geltungsbereiches besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit dem
einfachen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
dem Siedlungscharakter entsprechenden, städtebauliche Entwicklung geschaffen
werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt
den Entwurf zum einfachen Bebauungsplan Nr. 46 „Kohlplatte“ der Stadt
Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.