Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 247/2 (Weiherle 16), Gemarkung Großkötz haben bei der Verwaltung angefragt, ob sie den öffentlichen Grünstreifen vor dem Grundstück für eine private Zufahrt mitpflastern dürfen.

Die Kosten für das Pflastern des Grünstreifens tragen die Antragsteller.

 

Das Gremium forderte weiter, dass über eine entsprechende Vereinbarung mit den Eigentümern die Gemeinde von Unterhaltsmaßnahmen und der Verkehrssicherungspflicht dieser Pflasterfläche freigestellt wird.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt dem Antrag auf Pflastern einer privaten Zufahrt über den öffentlichen Grünstreifen am Weiherle zu, soweit die Herstellung und Unterhaltsmaßnahmen dieser Pflasterfläche auf Kosten der Eigentümer übernommen wird. Des Weiteren ist eine Vereinbarung über die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflicht dieser Fläche abzuschließen.