Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 212/1 (Kühlene 10) Gemarkung Kleinkötz möchte das Dachgeschoss zu einer kompletten Wohnung ausbauen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am östlichen Ortsrand“.

 

An der Fassade bzw. dem Grundriss wird laut Plan nichts verändert, lediglich der Innenraum wird ausgebaut.

 

Laut Garagen- und Stellplatzverordnung sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze zu errichten.

Nach Rücksprache mit dem Architekten hat der Eigentümer eine Doppelgarage vor der Haus sowie eine Garage integriert im Haus. Neben der Garage vor dem Haus ist ein weiterer Stellplatz vorhanden. Somit sind auf dem Grundstück vier Stellplätze vorhanden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 30/2018 das gemeindliche Einvernehmen.