Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 56/1 (Starenstraße 9), Gemarkung Großkötz ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bauen.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Laut Garagen- und Stellplatzverordnung sind bei einem Einzelhaus mit Einliegerwohnung zwei Stellplätze nachzuweisen. Diese sind im Plan ausgewiesen.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 28/2018 das gemeindliche Einvernehmen.