Sitzung: 27.09.2018 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Für das Grundstück Fl.Nr. 1042/4 (Lange Gasse 16), Gemarkung Großkötz hat die eine Bauvoranfrage eingereicht. Es soll ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schneckenhofer Weg“.
Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:
´ Die Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden wird auf max. 2 Wohneinheiten pro Einzelhaus begrenzt
Die Eigentümerin hat folgende Abweichung beantragt:
´ 4 Wohneinheiten im Einzelhaus
Die Eigentümerin möchte dadurch kleinere Einheiten mit Wohnraum für ältere und alleinstehende Personen schaffen.
Im Bebauungsplan sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem privaten Grundstück festgesetzt.
Dadurch, dass die Eigentümerin vier Wohneinheiten beantragt, müssen dafür acht Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss sieht die Befreiung auf 4 Wohneinheiten skeptisch. Nach kurzer Diskussion wird der Befreiung nicht stattgegeben.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-
und Grundstücksausschuss Kötz stimmt der Bauvoranfrage Nr. 27/2018 unter
der Bedingung zu, dass acht Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.