Beschluss: einstimmig abgelehnt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1042/4 (Lange Gasse 16), Gemarkung Großkötz hat die eine Bauvoranfrage eingereicht. Es soll ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schneckenhofer Weg“.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:

´        Die Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden wird auf max. 2 Wohneinheiten pro Einzelhaus begrenzt

 

Die Eigentümerin hat folgende Abweichung beantragt:

´        4 Wohneinheiten im Einzelhaus

 

Die Eigentümerin möchte dadurch kleinere Einheiten mit Wohnraum für ältere und alleinstehende Personen schaffen.

 

Im Bebauungsplan sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem privaten Grundstück festgesetzt.

Dadurch, dass die Eigentümerin vier Wohneinheiten beantragt, müssen dafür acht Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss sieht die Befreiung auf 4 Wohneinheiten skeptisch. Nach kurzer Diskussion wird der Befreiung nicht stattgegeben.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt der Bauvoranfrage Nr. 27/2018 unter der Bedingung zu, dass acht Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.