Sitzung: 29.06.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Auf dem Gelände „BHKW Stellefeld“, der Gemeinde Bibertal, OT Opferstetten, soll auf bisher als Bauschuttdeponie bzw. Grünflächen genutzten Flächen ein mit Holzgas betriebenes BHKW (Blockheizkraftwerk) entstehen.
Das Plangebiet umfasst die ca. 0,2 ha große Fläche des Grundstücks Flur Nr. 608/4 der Gemarkung Echlishausen
Bis zum 06.07.2015 hat die Gemeinde Bubesheim die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich des § 35 BauGB.
Zur Umsetzung des Vorhabens muss der Flächennutzungsplan, parallel zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden, da der rechtswirksame Flächennutzungsplan das Plangebiet überwiegend als innerörtliche Grünfläche darstellt.
Um die zu erwartenden Auswirkungen beurteilen zu können, wurden die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter betrachtet und bewertet.
Die Bewertung der ermittelten Auswirkungen der geplanten Nutzung zeigt, dass die Intensität der Umweltauswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzungen (Bauschuttdeponie/Grünfläche) allgemein zunimmt.
Nur beim Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben sich keine Veränderungen in den Umweltauswirkungen.
Durch die Nutzung können Schallimmissionen als auch Immissionen an Geruch, Staub, Benzol,
Formaldehyd, Stickstoffoxid und CO auf das direkt benachbarte Gewerbegebiet sowie das
dahinterliegende Mischgebiet und Wohngebiet einwirken.
Hierzu wurden alle notwendigen Gutachten erstellt und somit nachgewiesen, dass das geplante
Vorhaben die Immissionsrichtwerte einhält und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der
unmittelbaren Umgebung gesichert ist.
Die Bodenoberfläche wird gegenüber der bisherigen Nutzung verändert und durch die
eingehender großflächiger Versiegelung kommt es zu Beeinträchtigungen für das Schutzgut
Boden, die als hoch einzustufen sind. Die Eingriffe in den Boden sind ausgleichspflichtig.
Eine Baugrund- und Altlastenuntersuchung führten zu dem Ergebnis, dass
die geplante Nutzung grundsätzlich vertretbar ist.
Durch die Versiegelung entstehen nachteilige Auswirkungen auf die
Grundwasser-Neubildungsrate.
Im östlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein nicht mehr funktionsfähiger, aber weiterhin
zugänglicher Messpegel. Weiter westlich befindet sich ein funktionstüchtiger Messpegel, der
durch die Planung nichtbeeinträchtigt wird.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davor auszugehen, dass im Bereich des Plangebiets die
Nutzung Grünfläche dauerhaft weitergeführt wird.
Beschluss:
Gegen die
geplante Änderung des Flächennutzungsplanes „BHKW Stellefeld“ der Gemeinde
Bibertal, OT Opferstetten werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.