Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt II“. Bezüglich der Baugrenze werden die Festsetzungen nicht eingehalten. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Die Gemeinde ist daher für die Genehmigung der isolierten Abweichung von der Baugrenze zuständig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden schon mehrere Befreiungen von der Baugrenze erteilt, damit Garagen außerhalb der Baugrenzen gebaut werden konnten.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 80/5 der Gemarkung Ebersbach das gemeindliche Einvernehmen. Von der Baugrenze wird eine Befreiung erteilt.