Sitzung: 24.09.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen. Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Für das Haushaltsjahr 2017 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabereste gebildet.
b) Jahresrechnung:
Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:
|
VwHH |
VmHH |
Zuführung VmHH |
Entnahme Rücklage |
HH-Plan |
2.635.340
€ |
842.000 € |
204.140 € |
344.860 € |
Jahresrechnung |
2.360.146
€ |
446.810 € |
-46.728 € |
276.971 € |
Differenz |
275.194 € |
395.190€ |
|
Der Einwohnerstand zum 30.06.2017 lag bei 1.550 Einwohnern.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2017 und dem
Rechenschaftsbericht.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Rechnungsprüfungs-ausschuss
zur örtlichen Prüfung vorgelegt.