Sitzung: 08.06.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfäcker II“ und hält alle Festsetzungen ein.
Das Vorhaben entspricht dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO.
Es soll eine Kfz-Werkstatt (Reparatur) mit Betriebsleiterwohnung werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Neubau einer gewerblichen
Lagerhalle mit Nebenräumen und Betriebsleiterwohnung“ auf dem Grundstück Fl.Nr.
1871/10, der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.