Sitzung: 08.06.2015 Gemeinderat Bubesheim
Notariatsangelegenheiten |
Die Gemeinde Bubesheim
genehmigt die vorgelegte Urkunde über den Verkauf eines Grundstücks im
Baugebiet Untere Lache
Vergabe Pacht "Vorderer Hölzlesweiher" und "Kleiner
Hölzlesweiher" |
Der
Verpachtung „Vorderer Hölzlesweiher“ ab dem 01.01.2015 wird zugestimmt.
Der
Verpachtung „Kleiner Hölzlesweiher“ ab 01.01.2015 wird zugestimmt.
Weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung der
Brückenbauwerke 5 und |
Die Gemeinde Bubesheim beauftragt das Ingenieurbüro Hartinger mit der
Planung der Brücken Nr. 5 und 6 zu einem Honorar von brutto 93.842,26 €. Der
Vorsitzende wird ermächtigt, die erforderliche Baugrunduntersuchung und
Vermessungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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Sanierung Bürgerhaus |
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Bürgermeister Sauter wird beauftragt nach Eingang des letzten Angebotes
an den günstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag für die
Malerarbeiten im Bürgerhaus in Bubesheim zu vergeben.
Der Gemeinderat Bubesheim vergibt die
Arbeiten am Parkett im Bürgerhaus der Firma Mayer aus Ichenhausen zu einem
Angebotspreis in Höhe von 5.367,86 € Brutto.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr;Vorstellung der einzelnen Erfassungsmöglichkeiten durch das Büro Allevo Kommunalberatung GmbH;
Der Gemeinderat Bubesheim vergibt den
Auftrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr an das Büro Fasnacht
Ingenieure aus Bad Wurzach.
Vereinbarung zwischen der SWU und der Gemeinde Bubesheim wegen angemessenem Ausgleich wegen Überschreitung des Nachtimmissionswertes, die sich bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO ergeben können
Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Vereinbarung
wie vorgelegt zu.
Erstellung des Protokolls bzw. Schriftführertätigkeit in den einzelnen Gremien
Der Gemeinderat Bubesheim stimmt dem Antrag
von 2. Bgm. Finkel auf Beibehaltung des Veröffentlichungstermins der
öffentlichen Protokolle im Internet, also 1 Woche vor der nächsten
Gemeinderatssitzung, zu.
Festlegung künftiger Gäste des Weihnachtsessens
Bürgermeister Sauter
soll wie üblich die jeweiligen Beschäftigten der VG, alle Gemeinderäte sowie
die Teilzeit- und Minijobbeschäftigten zum Weihnachtsessen und einzelne
Vereinsmitglieder einladen.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Festlegung der auszuführenden Leistungen
Der Gemeinderat Bubesheim stimmt dem
Angebot unter Berücksichtigung aller Leistungspositionen zu.
Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
Der Gemeinderat Bubesheim stimmt den Bemessungsgrundlagen wie vorgelegt zu
Kalkulation der neuen Abwasserperiode 2016-2019;
Nachkalkulation 2012-2015
Entscheidung über die vorliegenden Angebote des Sachverständigenbüro Dagmar
Suchowski und der Fa. Rödl & Partner GbR
Der Gemeinderat Bubesheim beauftragt die
Firma Rödl & Partner GbR zu einem Angebotspreis von 10.234,-- € mit der
Kalkulation der Abwassergebühren 2016-2019, sowie der Nachkalkulation
2012-2015.
Erneuerung bzw. Sanierung Ballfangzaun am Bolzplatz/Festplatz
Die Gemeinde Bubesheim erteilt der Firma
Zaunbau Vogg aus Bibertal-Opferstetten laut Angebot vom 28.04.2015 den Auftrag
zur Errichtung eines Ballfangschutzes auf dem Bolzplatz Bubesheim zum Preis von
5.207,19 €. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben. Dabei
soll der Auftrag ohne die vorgeschlagene Entsorgung ausgeführt werden.
Kindergarten Bubesheim
Kindergarten St. Anna, Jahresrechnung 2013
Die Jahresrechnung
2013 der Kath. Kirchenstiftung für das Kindergartenjahr 2012/13 mit einen
Gesamtdefizit von 19.043,56 € wird anerkannt. Der Gemeindeanteil hieraus wird
gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit 80 v. H. (15.234,85 €) übernommen.
Die Überzahlung in Höhe von 40.765,15 € wird nicht verrechnet, sondern kommt
zur Auszahlung.
Kindergarten St. Anna, Festlegung der Vorauszahlungen für das zu erwartende Defizit
Die Defizitvorausleistungen für 2015 werden wie bisher auf 46.000 €
festgesetzt.
Vergabe der Leerung der Sinkkästen
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der
Leerung von Sinkkästen an Firma Hörger zu einem Preis von 1,85 €/Stck. netto
zu.
Weiterhin stimmt er zu, dass die Rückstände
von der Firma Hörger an einem vorgegebenen Ort in der Gemeinde entsorgt werden
dürfen.
Grundstücksangelegenheiten
Eventuelle Erhöhung der Nutzungsgebühren des Bürgerhauses
Beratung und Beschlussfassung
Die Gebührenordnung für die Nutzung des
Bürgerhauses wird wie folgt geändert:
Folgende Gebühren
werden derzeit verlangt:
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Gebühr |
Kaution |
Vereinsjubiläum (Festabend) oder 1 Vereinstag |
50,00 € |
200,00 € |
Tanz, Faschingsball, Weinfest usw. für Einheimische |
150,00 € |
400,00 € |
Hochzeit, Privatfeiern |
200,00 € |
400,00 € |
Familiennachmittag, Advents-, Weihnachtsfeier |
150,00 € |
300,00 € |
Mitgliederversammlung, Vortrag |
25,00 € |
200,00 € |
Vorkochen am Vortrag |
50,00 € |
200,00 € |
sonstige gewerbliche Veranstaltung |
Anfrage |
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Veranstaltungen Schule, KiGa, Jugendkapelle, Kinder |
0,00 € |
0,00 € |
Proben Musik und Theater |
0,00 € |
0,00 € |
Betriebsveranstaltungen |
200,00 € |
200,00 € |
Theater, Konzert |
150,00 € |
400,00 € |
Diese neue Gebührenordnung soll ab dem
01.10.2015 angewendet werden für alle noch nicht vertraglich vereinbarten
Nutzungen nach dem 01.10.2015.