Sitzung: 31.07.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Als Termin für die
Landtags- und Bezirkswahlen 2018 wurde der 14. Oktober 2018
festgelegt.
Dazu werden in der
Gemeinde Kötz 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro Ortsteil)
und 2 Briefwahlbezirke gebildet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der in
den Wahllokalen und Briefwahllokalen eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann
gemäß § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) ein
Erfrischungsgeld gewährt werden.
Im Zuge der
pauschalen Wahlkostenerstattung gem.
Art. 17 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG) soll
vom Freistaat Bayern an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ein
Erfrischungsgeld in Höhe von je 40,00 € berücksichtigt werden.
Eine konkrete Höhe
ist für das Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt (einheitliche Höhe
oder Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).
Die Verwaltung
schlägt für die kommenden Landtags- und Bezirkswahlen ein einheitliches Erfrischungsgeld
in Höhe von 40,00 € vor.
Beschluss:
Die ehrenamtlichen
Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei den Landtags- und
Bezirkswahlen am 14. Oktober 2018 ein Erfrischungsgeld in Höhe
von 40,00 €.